Hallo zusammen,

Unser Bauträger hat uns in einer Sondervereinbarung zum Kaufvertrag eine DHH nach KfW55 zugesichert. Wir haben daraufhin den KfWKredit 153 erhalten. Nun stellt sich heraus, dass wir diesen Standard wohl nie erreichen können, auch nicht mit Ersatzmaßnahmen.

Was passiert? Kredit wird gekündigt, umschulden, Bauträger verklagen.....alles ein langwieriger Prozess.

Können wir denn überhaupt schon ins Haus einziehen, während des Rechtsstreit? Denn bewohnbar ist das Haus ja?

Dann für eure Antworten!