Hallo zusammen,
ich wurde von meinem Arbeitgeber befristet an einem anderen Standort eingesetzt. Angestellt war ich jedoch noch an meinem ursprünglichen Standort wo auch mein Lebensmittelpunkt liegt/lag.
Ich habe im Rahmen der Auswärtstätigkeit nicht im Hotel sondern in einer Ferienwohnung/Zimmer/WG gewohnt. Hierfür musste ich einige Dinge wie z.B Möbel transportieren, da die Ferienwohnung/Zimmer/WG nicht immer komplett möbliert war.
Zuhause hatte ich keinen eigenen Hausstand mehr bzw. nur noch ein möbliertes Zimmer im meinem Elternhaus, für das ich keine Miete zahlen musste. => Somit liegt keine doppelte Haushaltsführung vor!?
Kann ich trotzdem die Umzugskosten aufgrund der befristeten Auswärtstätigkeit geltend machen? Oder geht das nur bei doppelter Haushaltsführung?
Vielen Dank schon mal und beste Grüße Hans