Steuerberater hat Steuererklärung zu spät oder gar nicht eingereicht. Kann er nun belangt werden?

Hallo,

ich bin selbstständig als Freiberufler und mein Steuerberater hat meine Einkommen- und Umsatzsteuer für 2014 zu spät abgegeben. Die Bescheid (Umsatzsteuerbescheid und Einkommensteuerbescheid) habe ich nun vom Finanzamt bekommen mit jeweils entsprechenden Verspätungszuschlägen und mit jeweils einer geschätzten Bemessungsgrundlage. Dies führt nun dazu, dass ich recht viel nachzahlen muss.

Ich habe meinen Steuerberater die Steuerbescheide natürlich sofort zukommen lassen zur Prüfung und habe auch schon mehrfach versucht einen telefonischen Kontakt herzustellen. Aber mein Steuerberater ist leider sehr unzuverlässig und nicht kommunikativ. Ein Wechsel wird jetzt spätestens notwendig. Hinzu kommt, dass auch meine Einkommensteuervorauszahlung für jedes Quartal enorm gestiegen sind. Alle Nachzahlungen werden automatisch von meinem Konto einbezogen, startend mit dem 10.06.. Dies möchte ich natürlich verhindern, da mein Steuerberater ja den Fehler gemacht hat. Während der gesamten Zeit habe ich Ihn mehrfach daran erinnert meine Steuererklärungen abzugeben. Die Unterlagen hat er frühzeitig von mir erhalten.

Was kann ich denn nun machen? Ihm scheint es total egal zu sein. Fakt ist, dass diese Nachzahlungen mich in ein finanzielles Loch führen und ich sehr beunruhigt bin. Kann man den Steuerberater belangen ohne gleich einen Anwalt zu nehmen?

Kann diese Angelegenheit auch nun noch ein anderer Steuerberater klären mit dem Finanzamt und meine (unberechtigten) Nachzahlungen verhindern?

Danke und Gruß, Martin

einkommensteuer, Einkommensteuererklärung, Finanzamt, Nachzahlung, Steuerberater, Steuerrecht, Umsatzsteuer, Verspätung, Umsatzsteuererklärung
Wie muss eine Ausgabe in der Buchführung verbucht werden, bei der nur die Vorsteuer von mir gezahlt werden muss und der Nettobetrag von einem Dritten?

Hallo,

ich hoffe Ihr könnt mir helfen.

Ich bin Freiberufler und führe eine EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung). Ich habe eine spezielle Frage zu einem Fall, den ich bisher noch nicht hatte. Ich hatte vor einer Weile einen Unfall mit meinem Geschäftswagen. Die Gegenpartei ist allerdings zu 100% Schuld und deren Versicherung übernimmt die Kosten für die Reparatur des entstandenen Schadens. Der Schaden ist auch bereits behoben worden durch die Werkstatt. Da ich aber vorsteuerabzugsberechtigt bin, muss ich die Mwst. für die entstandenen Rechnungen selbst tragen. Den Nettorechnungsbetrag überweist die Versicherung direkt an die Werkstatt.

Nun ist das Problem, dass ich ja eigentlich den gesamten Rechnungsbetrag in der Buchhaltung buchen muss, damit ich die 19% Mwst. wieder erstattet bekomme vom FA. Dies entspricht ja aber nicht die Realität, da ich so nun ja meine Ausgaben erhöhe, die ich ja eigentlich gar nicht hatte. Die Rechnungen sind auch an mich adressiert. Da ich kein Geschäftskonto haben muss als Freiberufler würde dies wahrscheinlich funktionieren, aber dies wäre ja eigentlich nicht korrekt, da ich die Ausgaben ja selbst nie getätigt habe.

Einfacher wäre es gewesen, wenn die Versicherung mir den Nettobetrag überwiesen hätte und ich dann im Nachgang den Komplettbetrag inkl. Mwst. an die Werkstatt überwiesen hätte.

Wie soll ich dies denn in diesem Fall verbuchen, so dass ich diese Mwst. natürlich auch wieder erstattet bekomme zu 100% vom FA?

Hier mal anhand eines Beispiels:

  • Gesamtrechnung der Werkstatt mit mir als Empfänger auf der Rechnung: 1190€
  • Versicherung der Gegenpartei überweist Nettobetrag von 1000€ direkt an Werkstatt
  • Ich muss Mwst. von 190€ an Werkstatt überweisen. —> Ich muss in der Buchführung 1190€ Rechnungsbetrag als Ausgabe verbuchen, damit ich die Mwst. vom FA wieder erstattet bekomme. —> Diese 1190€ habe ich ja aber gar nicht als Ausgabe getätigt und kann es auch nicht nachweisen. —> Wenn ich nur die 190€ in der Buchführung als Ausgabe verbuche, dann bekomme ich allerdings nur 19% von diesen 190€ vom FA erstattet und bleibe auf dem Restbetrag sitzen.

Ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen, wie ich dies in meiner Buchhaltung abbilden soll.

Danke und Gruß, Martin

Buchführung, Buchhaltung, eÜr, Ausgaben, Vorsteuer
Gibt es eine Möglichkeit Bereitstellungszinsen auf den Bauträger umzulegen bei Bauverzögerung?

Hallo zusammen,

ich hoffe ihr könnt mir zu einem künftig auftretenden Problem von mir helfen. Meine Frau und ich sind gerade in Hausbauphase. Mitte September haben wir die Finanzierung unterschrieben mit einem Annuitätendarlehen mit einer bereiststellungfreien Zeit von 6 Monaten (Mitte März 2014) und 3% Bereitstellungsprovision und einem Kfw-Darlehen mit einer bereitstellungsfreien Zeit von 3 Monaten (Mitte Januar 2014) und 0,25% Bereitstellungszinsen/Monat. Vertraglich ist bei uns vereinbart, dass spätestens 3 Wochen nach Vorlegung der Finanzierungsbestätigung die Bauausführung starten soll. Bisher hat der Bau aber immer noch nicht gestartet und es sind nun bereits schon knapp 2 Monate. Und realistisch passiert in diesem Jahr nichts mehr.

Im Vertrag ist ein relativer Zeitplan geregelt, aber ohne Enddatum. Und außerdem ist leider nur ein Mietausgleich festgeschrieben. Da der Bau wohl erst im nächsten Jahr starten wird, fallen definitiv Bereitstellungszinsen/Bereitstellungsprovision an, die nicht umrelevant sind. Im schlimmsten Fall bedeutet dies knapp 10.000€ Mehrkosten für uns.

Gibt es vielleicht eine Möglichkeit diese Kosten oder einen Teil auf den Bauträger/Bauplaner umzulegen? Verzögerungen und Behinderungen bei der Bauausführung hätte der Unternehmer uns unverzüglich nach Kenntniserlangung schriftlich anzeigen müssen, laut Vertrag. Diese Information habe ich aber nie schriftlich erhalten, sondern habe erst nach mehrmaligem Kontakt eine mündliche Aussage erhalten. Die Kommunikation ist der große Schwachpunkt in unserer Zusammenarbeit mit dem Planer, dem Architekten und dem Bauträger. Nach Vertragsunterzeichnung hat die Kommunikation leider schlagartig zu uns aufgehört :(

Vielleicht kann ja jemand einen guten Tipp geben oder hat selber schon Erfahrungen gesammelt. Ich freue mich auf jeden Kommentar :)

Danke und Gruß, Martin

Bauträger
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