Es gibt einen Alleinerben und drei Pflichtteilsberechtigte Kinderr.

Die Immobilie des Verstorbenen ist verkauft und es soll eine getilgte Grundschuld gelöscht werden.

Der Alleinerbe hat einen Erbschein beantragt, unterschreibt er die Änderung im Grundbuch alleine oder müssen die Kinder auch unterschreiben, obwohl sie nur Anspruch auf den Pflichtteil haben.