Ich bin von meiner Exehefrau seit Februar 2004 geschieden und beziehe Erwerbsminderungsrente. Erst im März 2013 hat das Amtsgericht den Versorgungsausgleich durchgeführt und meine Rente entsprechend angepasst. Warum erhalte ich keine Rentennachzahlung für den Zeitraum Februar 2004 bis März 2013. Hat jemand eine Gesetzesgrundlage für mich? Danke im Voraus für Rückmeldungen.