Ich sehe hier keine Straftat, sofern es offensichtlich ist, dass die Seite des Buches alles andere war als ein Dokument, an dem du etwas manipuliert hast um den Schein zu erwecken, du hättest etwas offizielles.

Auch außerhalb des Strafrechts gibt es Gesetze, die dich für etwas heranziehen, was nicht erlaubt ist. Im Privatrecht kann jemand Unterlassung von dir fordern oder Schadensersatzansprüche geltend machen. Auch Apple könnte dich sanktionieren, in dem sie dich z.B. für die Nutzung einiger Features sperren.

Mit der Angst, die du empfindest, musst du natürlich jetzt lernen zu leben. Das ist dein Gewissen, was sich meldet, dass ein Dumme-Jungen-Streich vielleicht doch auch mal Konsequenzen haben kann.

Persönlich halte ich es für unwahrscheinlich, dass du eine Strafe erhältst.

...zur Antwort

Alles richtig gemacht. Da wird wohl nichts mehr kommen, die hast du gut eingeschüchtert. Sollte doch noch so ein Abo kommen, würde ich direkt darauf verweisen, dass du keinen Vertrag abgeschlossen hast. Diesen Vertragsschluss sollen sie dir doch erstmal beweisen.

...zur Antwort

ist sowas cool, einen so viel älteren Freund zu haben? Ich würde fast meinen, dass der in seiner Entwicklung noch irgendwo stecken geblieben ist, warum sucht er sich nicht jemanden in seinem Alter? Ihrerseits wohl ein Akt der Rebellion, sich so jemanden zu suchen und sich damit gegen das empfunden spießerhafte Bürgertum der Eltern aufzulehnen.

Als Eltern würde ich ggfls. noch hinterfragen, warum meine gut behütete Tochter sich ausgerechnet jemand ganz Alternatives an ihrer Seite wünscht. Da ist wohl was in der Erziehung nicht ganz optimal gelaufen (zu viele Freiheiten oder zu wenig, zu viel Druck, Überbehütetsein oder Desinteresse). Nichtsdestotrotz spielt wohl auch Pubertät und das Austesten von Grenzen mitrein.

Die Freundin kann wenig machen, die wenn die Eltern ihrem Erziehungsauftrag nachkommen... 2 Jahre warten, bis sie 18 ist und selbst über ihr Leben entscheiden darf...

...zur Antwort

stelle einen begründeten antrag auf stundung und lege denen den ganzen papierkram vom inkasso und den pfändungen vor als beweise. grundsätzliche zahlungswilligkeit soll nicht bestraft werden. wobei du auch vorher schon längst hättest reagieren können, das ist jetzt natürlich ungünstig...

...zur Antwort

Einfach eine nicht zu knallige, nicht zu tief ausgeschnittene Bluse oder Hemd und eine Jeans ohne Löcher. Ein kurzärmliges Oberteil mit hübscher Knopfleiste oder ein paar Ziernähten ist auch nicht verkehrt. Oder ein schlichtes T-Shirt mit einem Blazer drüber, je nach Temperatur. Oder ein T-Shirt mit einem leichten, neutralen Print. Als Junge würde ich, wenn kein Hemd, wenigstens ein Poloshirt anziehen. Saubere Sneaker in schlichteren Farbtönen sind auch super, es müssen nicht Lederschuhe sein und auch nichts mit Absatz. Ballerina gehen auch. Du solltest dich nicht verkleidet fühlen oder es übertreiben mit dem "schick aussehen" wichtiger ist ein gepflegter, verlässlicher Eindruck. Am ersten Tag kannst du schauen, was alle anderen so tragen und kannst dich dann entsprechend anpassen.

...zur Antwort

Diakonie, Caritas oder Verbraucherzentrale bieten Schuldnerberatungen an, kostenlos.

Konsumverhalten massiv reduzieren. Im Vergleich zu den monatlichen Kosten für 15 (!) Sim-Karten ist der Rundfunkbeitrag wohl das keinere Übel.

Ich hoffe, du findest einen Weg raus aus der Misere, auch mit kleinen Schritten geht es vorwärts!!

...zur Antwort

laut Google ja... Such mal nach "Internetvertrag ohne Bonitätsprüfung"

Bei Check 24 soll man zB solche Einstellungen auswählen können

...zur Antwort

sucht jemanden, der von privat vermietet und dem die vorlage der letzten drei gehaltsabrechnungen als nachweis über regelmäßiges einkommen reicht. außer den genannten seiten gibt es noch zig andere möglichkeiten, wohnungen zu finden, zeitungen, aushänge im supermarkt, kleinanzeigenportale, social media gruppen etc.

...zur Antwort

du musst innerhalb der von dir gesetzten frist am aufbauseminar teilnehmen und zum ende der frist den nachweis vorlegen. solange kannst du weiterfahren. du solltest die frist ernst nehmen, läuft sie aus, wird dir die fahrerlaubnis entzogen. um das aufbauseminar kommst du dann aber bei einer neuerteilung trotzdem nicht drum rum.

...zur Antwort

lass ihn mal ein video von dem touchscreen machen und die seriennummer dabei zeigen. möglicherweise wurde das gerät auch ausgetauscht und du sollst ein defektes zurückerhalten.

ich hätte es doch bei dem geld, was ich bezahlt habd, direkt am ersten tag ausprobiert

...zur Antwort

bitte um aufstellung der rücklastschriften mit angabe von höhe, datum und kontoverbindung, gleiche das mit deinen kontoauszügen ab und mit deinen getätigten "käufen" bei lottoland, ggfls. noch einmal mit deiner bank sprechen und da nachfragen, was ursächlich für diese situation sein könnte. evtl. ist eine bankverbindung nicht korrekt oder ein lastschriftmandat nicht hinterlegt?

...zur Antwort

Nicht du hast den Vertrag storniert, sondern Vattenfall. Du hattest Interesse an dem Bestand des Vertrags, ohne Vertrag hast du kein Interesse mehr an dem Heizkörperthermostat. Da eine Leistung seitens Vattenfalls unmöglich geworden ist, kannst du auch das Thermostat nicht weiter verwenden. Dieses war für dich ein zusätzlicher Anreiz, den Vertrag bei Vattenfall abzuschließen, du hättest es dir andernfalls nicht geholt und willst es jetzt auch nicht behalten und erst recht nicht bezahlen. Die können doch froh sein, dass du es noch nicht mal benutzt hast. Ich würde mich daraufberufen, dass über das Thermostat kein Kaufvertrag abgeschlossen wurde, welcher zu irgend einem Zeitpunkt die Zahlung eines Geldwertes für dich zur Folge haben könnte, jedenfalls dann nicht, wenn dich an den Umständen kein Verschulden trifft. Du hast zu keinem Zeitpunkt den Vertrag verletzt oder deren Erfüllung behindert. Du bist mit einer Herausgabe des Thermostates einverstanden und bittest um Übersendung eines Retourenetikettes.

Bezahlen würde ich das nicht.

Man müsste jetzt ansonsten den genauen Inhalt der AGBs kennen

...zur Antwort

bei einem fristablauf startest du komplett bei 0, was führerscheinstelle und tüv angeht. das heisst, du musst auch nochmal bei der führerscheinstelle einen neuen antrag stellen, der alte ist abgelaufen. es werden dann also nochmal die antragsgebühren fällig und auch die gebühren beim tüv

...zur Antwort

Das wird den Medizinischen Dienst sicher interessieren.
"Versicherte erhalten den Pflegegrad 2 und die entsprechenden Pflegeleistungen, wenn Gutachter der Pflegekasse ihnen eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit bestätigen"

https://www.pflege.de/pflegekasse-pflegerecht/pflegegrade/pflegegrad-2/

erhebliche Beeinträchtung der Selbstständigkeit! Sehe ich hier nicht. Schmarotzt wohl jemand wieder durch das System.

...zur Antwort

Hast du ihn mal freundlich darauf angesprochen? Wäre auf seine Antwort gespant. Dann würde ich ihm sagen, dass du das nicht möchtest und er das bitte unterlassen soll. Der Brief sollte von dem Empfänger nur über den Zusteller bis in deinen Briefkasten zugestellt werden. Ich würde diesbezüglich auch den Zusteller darauf hinweisen, dass er deine Post in den Briefkasten werden soll. Sonst ist die nicht vernünftig zugestellt worden.

...zur Antwort

Nein, der Hof ist nicht Mietsache, aber genausowenig hast du die Haustür, das Klingelschild, den Zugang zum Keller, das Treppenhaus oder den Platz, wo die Mülltonnen stehen gemietet. Wenn die anfallenden Aufgaben bei der Unterhaltung des Gebäudes auf die Mietparteien verteilt werden, dann hat jeder wohl einen Teil zu erledigen. Dafür muss kein Hausmeister organisiert werden, der Geld kostet. Ich kenne es nur so, dass die Personen, die den Hof reinhalten muss, auch das Unkraut am Rand entfernen muss. So häufig fällt das nicht an und es gibt verschiedene (umweltfreundliche) Wege, dem Unkraut den Kampf anzusagen. Ich hatte seinerzeit die Heckenpflege im Vorgarten zur Aufgabe, und dort wuchs elender Ackerschachtelhalm zwischen hoch, da warst du alle paar Tage zugange. Hätte ich lieber mal den Hof gemacht und dann wochenlang Ruhe gehabt.

Wenn du die Aufgabe nicht erledigen möchtest, kannst du auch einen Dritten damit beauftragen, der das für dich vielleicht erledigt, gibt vielleicht einige Kids, die sich gerne was zum Taschengeld dazuverdienen möchten?

...zur Antwort

Zu allem, was passiert, muss ein Bericht geschrieben werden. Anzeigen, Unfallberichte alles mögliche an Einsatzberichten, was auch nicht zur Anzeige gekommen ist. Das heisst, du wirst dich hinsetzen müssen und auch was zusammentippen müssen. Das kann niemand anders für dich machen, weil du ja vor Ort warst. Es muss später alles nachvollziehbar sein, wenn sich dann doch mal jemand beschwert oder r es wegen einer Straftat weiter zur Staatsanwaltschaft geht. Teilweise gehen Berichte auch an andere Behörden, wie das Ordnungsamt, die dann, weil keine Straftat im Raum steht, eine Ordnungswidrigkeitssache draus machen. Da muss das ganze dann natürlich auch nachvollziehbar sein, damit Zwangsmittel durchgesetzt werden können. Das sollte dir natürlich bewusst sein. Wenig los, wenig Berichte. Viel los, viele Berichte. Der Umfang kann dann auch immer unterschiedlich sein, je nachdem, wie groß der Einsatz war. Das kommt aber vermutlich auch mit der Routine...

...zur Antwort

das ist keine Straftat, aber eine zivilrechtliche Angelegenheit. Du kannst ihn auf Unterlassung verklagen.

...zur Antwort

Nein, das ist tatsächlich bereits ein Einsatzschaden. Diese Schäden sind bei der Kommune versichert. Du wendest dich an deinen Ortsbrandmeister, damit er diesen Schaden bei der Gemeinde anzeigt. Im Regelfall läuft das über den Ortsbrandmeister, kann sein, dass das bei euch auch der Funkwart der Gemeinde anzeigen kann. Ansonsten natürlich mit dem Funkwart sprechen zwecks Austausch des Gerätes.

...zur Antwort

der richtige weg wäre, über eine stellenneubewertung zu gehen. die "außerordnetlich schwierige stelle" ist dann ggfls. falsch eingruppiert und muss anhand der tätigkeitsmerkmale und dafür erforderlichen qualifikation neu bewertet werden. der öD kann nicht mal eben so gehälter verhandeln, da die stellen in der haushaltsplanung verankert sind

...zur Antwort