Hallo, ich habe vor ein paar Tagen durch einen schriftlichen Kaufvertrag ein Brautkleid gekauft. Ich vereinbarte, den Betrag zu überweisen, das Kleid blieb im Geschäft. Ich war mir danach unsicher und rief die Verkäuferin an, ob sie mir stattdessen ein anderes Kleid bestellen könne. Das war aufgrund der Lieferzeit nicht möglich, sie erklärte mir aber, dass ich den Vertrag innhalb von 14 Tagen widerrufen kann. Ich habe dann sofort Gebrauch davon gemacht, die Verkäuferin war damit einverstanden und bat mich, die ausgestellte Rechnung zu vernichten, diese sei nun ungültig. Kurze Zeit, also einen halben Tag später, teilte mir allerdings die Verkäuferin via WhatsApp-Sprachnachricht mit, dass sie den Widerruf doch nicht gewähren könne, weil sie mir einen Rabatt auf das Kleid gegeben hat. Ich solle doch noch heute den Betrag überweisen, anderenfalls droht eine Mahnung bzw. wird ein Inkassounternehmen eingeschaltet.

Was gilt also hier? Der Vertrag wurde doch von beiden Seiten widerrufen, damit also ungültig, oder? Lässt sich ein Widerruf vom Händler denn so einfach zurücknehmen? Ich bin damit nicht einverstanden.