Folgendes ist der Fall: Mein Vater ist in 2016 verstorben und hatte bei seiner Firma eine Hinterbliebenenversorgung für meine Mutter die auch ausbezahlt wurde. Dieses Jahr (2020) forderte das Finanzamt eine Steuernachzahlung aus 2016. Da es ein Betrag von etwas als 40000 ist kann meine Mutter diesen nicht so abbezahlen und sagte mir und meiner Schwester das wir dafür mit haftbar gemacht werden können.

Nun meine Frage kann ich für die Nachzahlung haftbar gemacht werden, weil ich auf der Steuerkarte als Sohn angegeben bin?

MfG Axel