Hallo, ich suche für meine pflegebedürftigen Eltern eine kleinere Wohnung in einer niedrigeren Etage. Idealerweise gibt es im gleichen Haus auch kleinere Wohnungen. Ich habe mich daher nun an die Hausverwaltung gewendet und diese hat mich gebeten, mich an einen beauftragten Makler zu wenden. Nun gilt ja hier das Bestellerprinzip und meine Sorge ist, dass sich hier die Aufträge zugeschachert werden. Muss man in einem solchen Fall -es handelt sich hierbei nur um einen Wohnungswechsel im gleichen Haus beim gleichen Vermieter- an den Makler eine Vermittlungsprovision bezahlen?  Durch den geplanten Wohnungswechsel ist und bleibt ja immer noch eine Wohnung frei. Da hier von einer großen Wohnung in eine kleinere Wohnung umgezogen wird, stellt sich dies für den Vermieter und den Makler als WinWin-Situation dar. Der Altmietvertrag mit einer noch geringen Miete, kann durch die Neuvermietung der größeren Wohnung an den aktuellen Mietpreisspiegel angehoben werden.