Hallo,

Ich habe eine Frage. Wir haben von unserem ehemaligen Vermieter die Kautionsabrechnung erhalten. Dazu auch direkt einen Scheck als Zahlungsmittel. Noch dazu den Vermerk seinerseits das "mit der Einlösung des Schecks die Abrechnung anerkannt wird".

Allerdings gibt es Punkte in der Abrechnung mit denen wir nicht einverstanden sind bzw diesbezüglich noch Klärungsbedarf besteht. Das lässt sich sicherlich nicht innerhalb einer Woche mit ihm klären...

Der Scheck läuft nach acht Tagen ab. MUSS er mir, wenn ich ihn bis dahin nicht einlöse, einen neuen Scheck ausstellen?

Vielen Dank schonmal...

Mfg

Fabian