Hallo,

Ich muss dazu vielleicht kurz erklären um was es genau geht.

Es gibt 2 Bevollmächtigte Personen. Person A ist die leibliche Tochter. Person B ist die Stieftochter.

Die Generalvollmachten der beiden sehen genau gleich aus. Hat die leibliche Tochter eine Möglichkeit das ihre mehr "wert" ist weil sie das leibliche Kind ist?

Da jede Entscheidung von Person B angefechtet werden kann.

Finde zu dem Thema nicht wirklich was.

Kennt sich jemand vielleicht etwas besser aus?

Dankeschön 😊