Wir wohnen in einem Mehrfamilienhaus und immer 2-parteien haben einen extra Laubengang zur Benutzung / Eingang zu der Wohnungstüre. Ich bin Raucher und wegen der Kinder rauche im Laubengang (der offen ist) .

Die andre Partei - hat sich beschwert dass durch die geschlossene Wohnungstür der Rauch in deren Wohnung gelangt. Andere Möglichkeit habe ich leider nicht, da unser Balkon oben nicht zugedeckt ist und beim Regen würde ich gleich nass werden.

Im Vertrag steht deutlich: Rauchen ist nur in Abstellräumen verboten. Vor ca. 10 Tagen hat mich der Vermieter ( WG ) angeschrieben und fordert mich auf das Rauchen im Laubengang zu unterlassen.

Weiß jemand wie das rechtlich aussieht? Erfahrungen?

Danke