Mein Bruder ist von unserer verstorbenen Mutter als befreiter Vorerbe für ihr Haus eingesetzt worden. Als Nacherbe bin ich, bei meinem Ableben meine Kinder eingesetzt. Das wurde auch ins Grundbuch so eingetragen. Nun sieht es so aus, als hätte er das Haus verkauft. Darf er als befreiter Vorerbe überhaupt das Haus im Alleingang verkaufen ? Oder müsste er das nicht zumindest mit mir absprechen?