Da der Mietvertrag nun nach 5 Jahren endet und der Mieter noch keine neue Wohnung gefunden hat, bin ich als Vermieter zwar bereit dem Mieter für weitere 3 Monate die Wohnung zu überlassen, bin aber nicht über die Rechtslage kundig. Falls der Mieter in der Wohnung bleibt, kann sich der Mietvertrag zu einen unbefristeten Vertrag ändern ? Kann ich eine Kurzzeitmiete mit Hauptwohnsitz mit der Partnerin des Mieters abschließen? Welche rechtliche Möglichkeit habe ich um als Vermieter nicht "auf der Strecke zu bleiben" wenn ich den Mieter nicht auf die Straße setze?