Folgender Sachverhalt:

Der Einzelunternehmer A (IST-Versteuerung) stellt dem Einzelunternehmer B (ebenfalls IST-Versteuerung) eine Rechnung i. H. v. 20.000 EUR.

Rechnungsempfänger (Einzelunternehmer B) ist zum vollen Vorsteuerabzug berechtigt, da die Dienstleistung erbracht worden ist und die ordnungsgemäße Rechnung vorliegt.

Nun möchten beide Einzelunternehmer eine Ratenvereinbarung abschließen. Nach der wäre Einzelunternehmer A nur zur Zahlung der anteiligen auf den Raten anfallenden Umsatzsteuer verpflichtet.

Die Ratenvereinbarung wird folgendermaßen auf die Rechnung geschrieben:

Die Rechnung kann in 24 Raten gezahlt werden. 1. Monatsbetrag 833,41 EUR 2. - 24. Monatsbetrag 833,33 EUR Zu zahlen sind die Raten monatlich bis zum 15. ab einschließlich März 20XX.

Ist das korrekt? Könnte das Finanzamt auf einer der beiden Seiten etwas bemängeln? Im Internet finde ich nur, dass eine der Voraussetzungen für eine Teilzahlungsvereinbarung die ist, dass das Geschäft zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher stattfinden muss. Das ist hier ja nicht der Fall.

Können zwei Unternehmen eine Ratenzahlung vereinbaren? Wäre der oben beschriebene Vermerk für die Raten auf der Rechnung zulässig?

Vielen Dank im Voraus