Hallo aus Rheinessen,

wir sind im Begriff ein unerschlossenes Gartengrundstück zu kaufen. Nach mündlicher Zusage haben wir eine Bauvoranfrage gestellt. Sollte diese positiv ausfallen, werden wir das Grundstück für 200,—€ je qm erwerben. Die Idee ist, das Grundstück zu erschließen zu teilen und einen Teil zu verkaufen. Hier würde dann ja ESt. anfallen. Wir können das Grundstück aber auch bebauen, in 2021 zu wohnzwecken nutzen Und es in 2023 teilen und den abgeteilten Teil verkaufen. Würde auch hier ESt. Anfallen? Wir hätten das Grundstück ja dann im Jahr der Veräußerung und in den 2 Jahren vorher zu Wohnzwecken genutzt.

Vielen Dank für die Hilfe.

Marc O.