Ich bin von Rückzahlung von Bafök freigestellt wegen Niedrigeinkommen. Muss ich bei einer eventuellen Erbschaft von zum Beispile 20.000 Euro dann doch zahlen, oder gibt es einen Schonbetrag ? Oder zählt Erbschaft nicht als Einkommen? Denn die Mitteilungspflicht bezieht sich nur auf verändertes Einkommen.

Danke für die Antwort

IIlona