Hallo,mein 15 jährige Sohn hat eine Vorladung bekommen bei der Polizei wegen des Verdachts folgender Straftat:Gelegenheit zum BTM-Verbrauch/-Erwerb/-Abgabe verschaffen, gewähren, mitteilen gemäß § 29 (1) Nr. 10 BtMG.

Muss er zur Vorladung erscheinen wenn ich damit nicht einverstanden bin?

Er hat nämlich nichts mit Drogen zu tun und es wird vermutet, daß ihm eine bestimmte Person schaden möchte🙁

Ich würde mich sehr über Antwort freuen und danke im Voraus 😊