Ehepaar nimmt aus der Zeit vor der Ehe einen vom Finanzamt anerkannten Verlustvortrag aus Aktienhandel mit in die Ehe. Sie hat 25.000 Euro, er 45.000 Euro. Diese Verlustvorträge werden personenbezogen auf dem Steuerbescheid ausgewiesen.

Nach der Heirat eröffnen die beiden ein gemeinsames Depot. Nun kommt es zu Gewinnen. Es stehen 10.000 Euro Gewinn an.

Wie wird der Gewinn nun verrechnet? Wem wird wieviel angerechnet? Oder Wahlrecht?