Hallo, wir haben in unserer Wohnung einen Wasserschaden (Trockung läuft noch). Mich würde interessieren, ob man einen Teil aus einem Kostenvoranschlag (Zum Beispiel: Entfernen der alten Tapete oder Beschaffung vergleichbarer Tapete) mit der Versicherung bzw dem Vermieter abrechnen kann. Wir sind nur Mieter würden aber gern einen Teil der Arbeiten selbst durchführen und dann über unseren Vermieter abrechnen. Ist das so möglich??

Wie rechnet man am besten die Stromkosten für das Trocknungsgerät ab?? Ist ein zusätzlich vorhandener und eingesetzter privater Entlüfter auch abrechenbar??