Mein Bruder verkauft sein Mehrfamilienhaus. Ich als seine Schwester habe Interesse daran, es zu verkaufen. Dabei fällt Grunderwerbsteuer an. Kann man als ersten Erwerber in gerader Linie meinen Vater als Käufer einsetzen, der dann anschließend zum gleichen Preis an mich weiterverkauft. Dann wäre in beiden Fällen die gerade Verwandschaftslinie eingehalten. Akzeptiert das Finanzamt eine solche vertragliche Konstellation? Danke .