Nach dem Tod meiner Mutter hat meine Vater auf sein Erbe verzichtet. Somit haben meine Bruder und ich alleine geerbt. Wir haben nun unserem Vater ein lebenslanges Mietrecht eingeräumt. Mit dem Satz

Der Eigentümer ist verpflichtet, die dem Wohnungsrecht unterliegenden Räume auf eigene Kosten in gut bewohnbarem und beheizbarem Zustand zu halten.

Nun kam das liebe Finanzamt und will Schenkungssteuern haben. Der Freibetrag liegt bei 20000 €

Frage 1: Gelten die 20000 € Freibetrag pro Kind oder nur einmalig?

Frage 2: unser Vater hat nicht soviel Geld und hatte damit auch nicht gerechnet. Kann man dieses umgehen durch Rücknahme der Schenkung bzw. dass er Miete zahlt?