Hallo zusammen,

ich habe bereits einen neuen Vertrag unterschrieben, der jedoch 3 Wochen nach meinem eigentlichen Austritt aus dem alten Unternehmen "beginnt". Arbeitssuchend habe ich mich noch vor meiner Kündigung gemeldet, da ich dazu verpflichtet bin. Das geschah allerdings auch in der Kündigungsfrist, wo ich noch keinen neuen Arbeitsvertrag hatte. Ich wollte mir einfach in voller Ruhe überlegen, bevor ich was neues unterschreibe. So kam es dazu, dass ich dann quasi drei Wochen zwischen den 2 Arbeitsstellen mal tief ein - und ausatmen wollte. Nun ist die Frage, ob ich mich einfach als arbeitssuchend abmelde oder doch noch als arbeitslos bis auf xx. Monat 2022 melde. Zur Ergänzung: 1.Mir steht das ALG 1 zu. Ich will momentan aber keine Leistungen beziehen/ beantragen 2. Ich möchte meine Daten inklusive den Namen von meinem neuen AG für mich behalten, bzw. keine Daten an die dritten- in diesem Falle -an der Bundesagentur weitergeben und an Vermittlungsgesprächen - Betreuung etc. bin ich nicht interessiert. Summa summarum will ich also ganz ohne der Bundesagentur meine Sachen nach meinem eigenen Wunsch gestalten, lediglich will ich von der Stadt auch kein Geld! Die Frage ist nur, ob ich mich gleich als arbeitssuchend abmelde oder doch noch für die drei Wochen als arbeitslos melden muss? Ich weiß, dass man bei der Kasse noch 1 Monat nach dem Austritt aus dem Arbeitsverhältnis nachversichert, doch geht das auch wenn man sich nicht bei der Agentur arbeitslos meldet? Hat jemand die gleiche Erfahrung gemacht?.. Die zweite Frage, ob ich mich auch unabhängig von der Geschichte mit der Kassenversicherung überhaupt arbeitslos melden muss, wenn ich doch zum xy. Monat dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehe, kein alg beziehe. Kann da bei der evtl. nächsten Arbeitslosigkeit eine Sperre eintreten?.. z.B. rückwirkend?..