Hallo zusammen,

meine Mutter ist verstorben und nun kam es zur Auszahlung der Sterbegeldversicherung. Ich bin als einziger Begünstigter in der Versicherung eingetragen gewesen. Nun ist es so, das Ich das Erbe meiner Mutter ausgeschlagen habe, wegen Überschuldung.

Wie ist das jetzt falls nun ein Erbberechtigter das Erbe wiedererwarten antritt? Hat derjeniege nun anspruch auf die volle Versicherungsleistung bzw. hat er anspruch auf Auszahlung der Versicherungsleistung nach Abzug der Beerdigungskosten?

Nehmen wir mal an, die Versicherungssumme betrug 4500€, die tatsächlichen Bestattungskosten belaufen sich auf 2400€
Da bleiben 2100€ übrig. Was passiert dann nun mit dem Geld? Bin ich zur Auszahlung verpflichtet oder darf ich das behalten? Ich war ja der Begünstigte, obwohl ich das Erbe ausgeschlagen habe.