Ein Verwanter war in einen Verkehrsunfall schuldlos verwickelt, dabei nahm sein älteres Fahrzeug einen Schaden. Das von ihm beauftragte freie und unabhängige Sachverständigenbüro hat jedoch über mehrere Seiten einen Reperaturschaden von 2500 € netto gutachterlich festgestellt. DieHaftpflichtversicherung des Unfallverursachers zahlt dennoch diesen Reperaturschaden nicht und hat vielmehr die DEKRA mit einer Nachbesichtigung beauftragt. Darf sie das und was soll jetzt der Verwante tun?
Darf Versicherung eine Nachbesichtigung über die DEKRA vornehmen?
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