Einige Fragen zum Nießbrauchs- und Vorkaufsrecht?

Ich erwäge eine Grundstücksteilung. Die eine Hälfte soll verkauft werden, die andere werde ich weiterhin selbst nutzen.

1) Nießbrauchsrecht

Für den verkauften Grundstücksteil würde ich gerne ein Nießbrauchsrecht zu meinen Gunsten im Grundbuch eingetragen haben (sofern ich einen Käufer finde, der sich darauf einläßt).

Das Nießbrauchsrecht ist meines Wissens personenbezogen. Folglich würde es mit dem Tode des Nießbrauchsbegünstigten automatisch beendet sein. Oder geht es auf die Erben über?

Gibt es ein nicht personenbezogenes, sondern ein zeitbezogenes Nießbrauchsrecht? Damit ist gemeint, dass es beispielsweise nicht für eine Person, sondern für einen vertraglich festgelegten und im Grundbuch eingetragenen Zeitraum gilt.

2) Vorkaufsrecht

Der Käufer könnte ein Vorkaufsrecht für die in meinem Eigentum verbliebene Hälfte wünschen.

Meine hypothetische Frage ist, was geschieht eigentlich, wenn der Vorkaufsrechtsbegünstigte unbekannt verzieht, nicht auffindbar ist, verstirbt, seine Erben unbekannt bzw. auch nicht auffindbar sind? Dann ist das Grundstück praktisch unverkäuflich, da das Vorkaufsrecht nicht ohne seine Zustimmung verkauft bzw. im Grundbuch gelöscht werden kann.

Kann man das Vorkaufsrecht dann per Veröffentlichung im Bundesanzeiger und an anderen Stellen für ungültig erklären lassen oder wie könnte Abhilfe geschaffen werden? Wer wäre dafür zuständig? Das Grundbuchamt oder wo müßte ein Antrag auf Ungültigkeitserklärung gestellt werden?

Vielen Dank für eure Antworten im Voraus.

Grundbuch, Jura, Nießbrauch, Recht, Vorkaufsrecht
Welche Schritte muss ich bei einer GmbH-Auflösung in chronologischer Reihenfolge vornehmen?

Ich beabsichtige, meine GmbH aus Altersgründen aufzulösen.

Könnt ihr mir bitte stichwortartig die erforderlichen Schritte in chronologischer Reihenfolgen nennen?

Ich habe noch einige zusätzliche Fragen:

Wie sieht es mit der Abschlussbilanz aus. Welches Datum ist dafür maßgebend, Datum des Gesellschafterbeschlusses oder Datum der Löschung im Handelsregister oder ein anderes Datum? Mein Geschäftsjahr läuft am 30. Juni ab. Würde es sich deshalb nicht ganz besonders anbieten, die Firma zu diesem Datum aufzulösen?

Ist es richtig, dass man das Firmenkonto erst nach einem Jahr schließen darf, um noch die letzten Geschäfte endgültig abzuwickeln? Welches Datum gilt hierfür?

Ab wann darf ich keine Geschäfte mehr tätigen? Es könnte der Fall eintreten, dass während der Auflösungssphase noch Aufträge auf mich zukommen. Darf ich sie noch annehmen, obwohl die Firma sich bereits in Auflösung befindet?

Beantragt der Notar die handelsregisterliche Löschung sofort nach Gesellschafterbeschluß oder erst nach Ablauf 1 Jahres?

Selbstverständlich habe ich einen Steuerberater. Aber mir ist es wichtig, schon vorab informiert zu sein, damit ich meine Planung entsprechend vornehmen kann.

Ich bedanke mich schon im Voraus für eure Antworten und bitte euch, diese so zu formulieren, dass auch ich als "Dummer" sie verstehe. :-)

GmbH, Jura, Recht, Handelsregister