Aufgabe Selbstständigkeit nach 3 oder 4 Jahren ohne Einnahmen – steuerliche Konsequenzen?

Folgende Situation: Die Steuerjahre 2013 bis 2019 hat eine Person eine erfolgreiche freiberufliche Selbstständigkeit aufgebaut. 2020 wurde geheiratet und zunächst Elterngeld bezogen, bis ins Jahr 2021. Effektiv wurde seit dem Steuerjahr 2020 kein Einkommen mehr erzielt durch die Selbstständigkeit. Trotzdem wurde ein Arbeitsplatz in einer Bürogemeinschaft durchgängig gemietet bis heute und als Verlust in der Steuererklärung eingerechnet. Durch die gemeinsame Veranlagung mit dem Ehepartner wurden dadurch vermutlich Einkommenssteuern gespart.

Jetzt, bei der Prüfung der Steuererklärung für das Jahr 2022, fragt das Finanzamt nach, wann denn voraussichtlich wieder Gewinn erzielt werden wird. Tatsächlich wurden auch im Jahr 2022 keine Einnahmen bzw. Gewinne erzielt, die Selbstständigkeit wird 2024 aufgegeben werden, zugunsten einer Festanstellung, die besser zum Familienleben passt.

Die Frage ist daher: Wie kann die Frage des Finanzamts korrekt beantwortet werden, um Rückzahlungen bzw Nachforderungen des Finanzamts zu vermeiden? Im Raum steht wohl der Verdacht, dass keine Gewinnabsicht besteht/bestand.

Wie lässt sich dieser Verdacht argumentativ entschärfen, so dass zumindest das Steuerjahr 2022 noch unter der Annahme versteuert wird, dass eine Gewinnabsicht bestand. Und erst im erfolglosen Jahr 2023 die Entscheidung gefällt wurde, die Selbstständigkeit aufzugeben. Ein Arbeitsvertrag für 2024 existiert bereits, so dass diese tatsächliche Entwicklung auch untermauert werden könnte. Die Kosten für den Arbeitsplatz außerhalb des Wohnsitzes sind natürlich auch real und dokumentiert.

Wer hat hierzu Rat?

einkommensteuer, Finanzamt, Freiberufler, Selbstständigkeit, Steuererklärung, Rückforderung
Freiberufliche Tätigkeit neben Hauptjob und Nebenjob - Was wird versteuert?

Hallo, ich arbeite momentan auf sozialversicherter Basis 12/h pro Woche und bezahle auf mein Gesamtbrutto von ca. 640€ (Jahresbrutto zwischen 7680-8160€ je nach Zulagen) natürlich ganz normale Steuern. Zusätzlich habe ich einen Nebenjob (520€), der ja so gesehen steuerfrei ist. Jahresbrutto von Haupt + Nebenjob zusammen ca. 13-14K.

Nun habe ich mein Hobby des Grafikdesignen ebenfalls kürzlich als Einnahmequelle für mich entdeckt und verdiene im Monat durchschnittlich 200€ (ist jedoch sehr situationsabhängig und es gibt auch Wochen in denen ich rein gar nichts verdiene - aufgrund Nachfragemangel oder einfach weil ich keine Zeit dafür finde) - Mache das jetzt schon knapp 2 Monate nebenher. Arbeite auch nicht für spezielle Kunden direkt. Ich gucke mir eher einen Pool von Aufträgen an, an dem meist so zwischen 2-20 andere Designer arbeiten und die, dem Kunden besten gefallene Submission erhält den Zuschlag und wird dann für die Arbeit bezahlt. - Es kann also auch sein, dass ich 20 Stunden arbeite, aber nur für 5 von denen wirklich bezahlt werde. Nur falls diese Information relevant in diesem Kontext ist.

Nun meine Fragen, da ich mich mit Steuern so rein gar nicht auskenne und jegliche Artikel online eher verwirrend wirken.

Frage 1:
Welcher Freibetrag gilt für meine freiberuflichen/freelancing Einnahmen? 410€ pro Jahr und danach werden Steuern erhoben? oder (eine Zahl die häufig im Internet auftaucht) so um die 10.000€ pro Jahr? Ist diese 410€ Freibetragssumme für mich vielleicht gar nicht mehr relevant, weil ich mit meinen gesamten Einnahmen sowieso schon über die 10.000€ komme, oder liege ich doch noch darunter, weil es bei den 10.000€ nur um die sozialversicherungspflichtige Tätigkeit geht und der 520€-Job nicht dazugerechnet wird?

Frage 2:
Was genau muss ich machen um nicht komplett die Kontrolle über die Situation zu verlieren aber auch noch so viel wie möglich meines (sehr mühsam erarbeiteten) Neben-Nebeneinkommen zu behalten?

Frage 3:
Lassen sich bestimmte Ausgaben für meine Tätigkeit (neue Programme, AI Tools, Adobe Subscription, Bundles, Stock Images, oder neue PC Hardware) von der Steuer absetzen, weil ich diese ja für die Arbeit brauchen würde?

Ist aber rein spekulativ und ich habe halt so rein gar keine Ahnung, wie irgendwas davon funktioniert..

Danke im Voraus an alle, die sich das hier durchlesen und mir ggf. ein wenig helfen können!

Freibetrag, Steuererklärung, Steuern, Steuerrecht, freiberufliche Tätigkeit
Was ist der Unterschied zwischen der "Anlage EÜR" und "Abziehbaren Vorsteuerbeträgen" in der Umsatzsteuer-Anmeldung? Wann darf ich die Sachen wo angeben?

Ich mache zum ersten mal Anmeldungen für die Umsatzsteuer und benutze dafür Elster. Ich habe Anfang dieses Jahres ein Nebengewerbe angemeldet und ein paar Fragen dazu:

  1. Es gibt auch noch eine "Anlage EÜR", zum Beispiel wenn man Betriebsausstattung gekauft hat. Muss man diese Anlage parallel dazu ausfüllen, also die gleichen Sachen da eintragen oder wie teile ich das auf?
  2. Woher weiß man bei Dingen, die man sowohl privat als auch gewerblich nutzt, ob man sie überhaupt irgendwo angeben darf und zu welchem Anteil? Zum Beispiel man macht Homeoffice und nutzt den privaten Router auch gewerblich. Wird dann einfach 50/50 (muss ich den halben Betrag der Rechnung da eintragen?) gemacht oder geht das nach Arbeitsstunden?
  3. Wie ist das mit Arbeitsstunden überhaupt, in denen ich nichts verdiene? Sind das überhaupt Arbeitsstunden? Ich habe zum Beispiel an Gestaltungswettbewerben teilgenommen und die damals ohne Gewerbe nicht versteuert und hab Probleme bekommen bzw. musste ein Nebengewerbe dafür anmelden. Aber ich habe nur eine Gewinnrate von 1/20. Die 95% der Arbeitszeit, die ins Leere verlaufen, gelten nicht als Arbeitszeit, oder? Die Erstellung einer eigenen gewerblichen Internetseite und die ganze Entwicklung der eigenen Marke bestimmt auch nicht?
  4. Einfach mal ein theoretisches Beispiel: Angenommen ein Nebengewerbe hat in den ersten beiden Monaten seines Bestehens jeweils 500 Euro verdient. Und die darauffolgenden 4 Monate hat es keine Einnahmen gemacht. Dürfen in diesen 4 Monaten dann überhaupt "Abziehbare Vorsteuerbeträge" angegeben werden, wie zum Beispiel Internet? Weil dann hat man nichts verdient. Es gibt also keinen Umsatz, von dem man das überhaupt abziehen kann, oder wird das dann von "0" abgezogen und man hat quasi Verluste oder vielleicht sogar Schulden?
  5. Und was wäre andersrum, wenn ein Gewerbe die ersten 4 Monate nichts einnimmt, aber dann in Monat 5 und 6 die 500€, dürfte das Internet dann für die ersten 4 Monate bei der Umsatzsteuer eingetragen werden? Welche Regelungen gibt es hier allgemein? Wie viele Monate darf man am Stück keine Einnahmen machen, wie hoch muss der Umsatz sein usw, dass man Seite 7 bei Elster ausfüllen darf?
Anlage, ELSTER, Gewerbe, Steuererklärung, Steuern, Umsatzsteuer, Nebengewerbe
Geld beschaffung, was wäre Cleverer und wieso?

Ich habe eine vermietete Eigentumswohnung in Düsseldorf die bereits abgezahlt ist. Mitte 2025 wären die 10 Jahre Haltefrist rum wonach ich steuerfrei verkaufen könnte. Meine Überlegung nun, verkaufen und mit dem Geld ausserhalb von Düsseldorf 2-3 günstigere Wohnungen kaufen um die Mieteinnahmen zu maximieren. Oder die bereits abgezahlte Düsseldorfer Wohnung weiterhin behalten neu beleihen und von diesem Geld dann weitere Wohnungen kaufen !?!

Wobei es mit dem neu beleihen aktuell keinen Sinn machen würde bei den hohen Zinsen jetzt gerade von 3,5-4,5% oder ?

Wie würdet ihr vorgehen um weiter das Immobilien Portfolio zu vergrößern bzw. das Einkommen zu maximieren ?

Habe 7 weitere Wohnungen und ein Reihenhaus in dem wir selber Wohnen deren Baufinanzierungen ab 2027 2028 2029 2031 nach und nach jeweils nach 10 Jahren auslaufen wo ich jeweils eine Anschlussfinanzierung bräuchte. Auch da wären die hohen Zinsen nicht von Vorteil....sollte ich daher die abgezahlte Wohnung verkaufen und die auslaufenden Finanzierungen bzw. Wohnungen ablösen so das ich einige Wohnungen abgezahlt hätte und für diese keine Anschlussfinanzierungen mehr bräuchte ?

Aktuell bin ich 46 Mein Ziel wäre es vor 60 in Rente zu gehen durch eigene finanzielle mittel oder dem was ich mir bis dahin aufbaue um nicht bis 67 weiter buckeln zu müssen.

Wie würdet ihr vorgehen was wäre am Cleversten ?

Würde mich sehr um Tipps und Hilfe freuen

Danke

Anschlussfinanzierung, Baufinanzierung, Eigentumswohnung, Zinsen
Auto vom Sohn entwendet?

Hallo alle zusammen. Ich hoffe jemand kann mir helfen bzw tipps geben, wie ich bzw wir nun vorgehen sollte.

Also, mein Vater ist verstorben und hat ein Auto u.a. hinterlassen. Ds Auto musste ja dann ungemeldet werden, das haben wir auf den Namen unserer Mutter gemacht.

Mein Bruder hatte schon immer den Autoschlüssel und nach Streitigkeiten wollte er diese auch nicht aushändigen. Wor haben damals eine Vereinbarung geschrieben mit Unterschriften dass er die Schlüssel aushändigt. Nie getan!

Meine Mutter ist nun im Ausland um von den ganzen Streitigkeiten erstmal wegzukommen und sich erholen kann.

Das Auto steht bzw stand im vorgesehenen Parkplatz der Wohnung. Mein Bruder hat das Auto jedoch entwendet da nur er Schlüssel vom auto sowie der Schranke hat.

Wir können ihm auch nicht schreiben oder ihn bitten dass er es wieder zurück tut, weil er dann wie immer aggressiv wird und uns das Leben zur Hölle macht.

Anzumerken ist, dass die Fahrzeugpapiere nicht bei ihm sind.!

Gibt es denn irgendeine Möglichkeit das Auto zu melden ohne dass mn seinen Namen usw gibt? Damit die Polizei bei ner Kontrolle sieht, dass da keine fahrzeugpapiere sind! Oder kommt der Schaden dann auf den Nacken meiner Mutter (autobesitzerin)?

Hat da jemand tipps und Ratschläge, wie man es umgehen kann, dass er erfährt dass wir was der Polizei gesagt haben? Oder müssen wir hier nur auf gut Glück hoffen dass mal ne Kontrolle stattfindet!!

Achja wir denken sogar dass er das Auto nicht selbst nutzt, da er schon ein 200.000 teures Auto hat, aber trotzdem irgendwie ds Auto meines vaters für 10.000 euro im auge hat... Ich weiß das ist so peinlich :(

Auto
Wer hat das Recht bei einer Trennung in der gemeinsamen Wohnung zu bleiben wenn einer der Partner bereits vorher das Objekt bewohnt hat?

Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte gerne wissen wer das Recht hat in einer gemeinsamen Wohnung, bei einer Trennung der Beziehung, zu bleiben, wenn einer der Partner die Wohnung bereits vorher schon gemietet hatte, die Kaution für die Wohnung alleine bezahlt hat und die Miete von dieser Person auch im gemeinsamen Mietverhältnis von dessen Konto alleine bezahlt wurde, obwohl beide im aktuellen Mietvertrag stehen?

Zur besseren Erklärung! Der Mann hatte das Objekt schon zuvor gemietet und eben die Kaution bezahlt. Nach einem Jahr ist dann auch die Frau in das Objekt eingezogen, worauf ein neuer Mietvertrag aufgesetzt wurde indem beide (Mann und Frau) unterschrieben haben, jedoch keine neue Kaution festgelegt wurde, da die entrichtete Kaution des Mannes mündlich anerkannt geblieben ist.

In weiterer Folge wurde die Miete, so wie auch schon vorher als der Mann alleine in dem Objekt lebte, immer vom Konto des Mannes gezahlt. Der Mann hat, ohne schriftliche Vereinbarung die hälfte der Miete von der Frau auf sein Konto überwiesen bekommen. Die hälfte der Kaution wurde jedoch nicht von der Frau an den Mann bezahlt und auch sonstige Investitionen in dem gemeimsamen Haushalt wurden vom Mann alleine bezahlt.

Die beiden sind in Österreich wohnhaft und der Vermieter ist prinzipiell einvertsanden wenn der Mann die Wohnung wieder alleine bewohnen würde! Es gibt keine Kinder und die beiden sind nicht Verheiratet und haben keine eingetragene Partnerschaft. Es werden offiziell beide als "ledig" geführt.

Hat der Mann das Recht in der Wohnung zu bleiben die er zuvor alleine gemietet hatte, auch wenn die Frau die nunmehr gemeinsame Wohnung nicht verlassen möchte?

Wer hat das Recht in der Wohnung zu bleiben bzw. welche Aussichten stehen zur Debatte, sollte es zu einer gerichtlichen Frageklärung kommen?

Wem steht es zu in der Wohnung zu bleiben?

Mietvertrag
Eigenanteil bei ambulanter oder vollstationärer Pflege?

Folgendes Problem: eine Verwandte ist vor ca. 3,5 Jahren in eine betreute Wohngemeinschaft gekommen nach Ihrem dritten Schlaganfall (war damals glaub ich Pflegegrad 3). Damals war sie noch in einem brauchbaren Gesamtzustand. Die Einrichtung ist konzipiert als Senioren-WG/betreutes Wohnen und wird ambulant abgerechnet, jeder hat ein einzelnes Zimmer, es gibt aber 24/7 Pflegekräfte vor Ort und eine umfangreiche Betreuung.

Nun ist es so, dass sie nach noch einen weiteren, vierten Schlaganfall mit der darauf folgenden Pflegestufe 4 hatte. Mittlerweile ist sie mit Pflegegrad 5 eingestuft, bettlägerig und immer noch in der selben Einrichtung, die sie natürlich jetzt mehr pflegt.

Abgerechnet wurde von Anfang an ambulant, auch jetzt noch – was bedeutet, dass kein Zuschuss zum Eigenanteil erfolgt, der nach über drei Jahren Pflege mittlerweile bei 70% (ab 2024: 75%) läge, wenn ihre Pflege als vollstationär definiert wäre.
Faktisch ist der Zustand aber, dass sie seit mehreren Jahren bettlägerig ist und vollstationär betreut wird.

Finanziell bricht das ihr das Genick, da durch Kostensteigerungen die Beiträge dermaßen hoch geworden sind, dass diese nicht mehr durch ihre Rente tragbar sind. Der Eigenanteil würde bei um ca. 1.500€ niedriger liegen – jeden Monat.

Frage: was kann man da machen?

Ist die einzige Möglichkeit, sie in ein "richtiges" Pflegeheim mit vollstationärer Pflege zu geben und dann die Zeit wieder von vorn laufen zu lassen oder kann man sich die Zeiten irgendwie noch anrechnen lassen, wenn sie nachweisbar einen höheren Pflegeaufwand hatte und faktisch stationär betreut wurde? Gibt es die Möglichkeit, im nachhinein als vollstationär abrechnen zu lassen?

Bin für zielführende Tipps jeder Art dankbar…

pflege, Pflegekosten, Eigenanteil
Richtige Berechnung Pflegekosten und Zuschüsse betreutes Wohnen?

1) Es geht um eine zu pflegende Verwandte. Diese hat mittlerweile Pflegestufe 5 und ist seit dreieinhalb Jahren in einem betreuten Wohnheim.

Aufgrund der Anpassung der Löhne der Pflegekräfte sind die Pflegekosten und damit auch der Eigenanteil wie überall gestiegen. Nun die Frage: ist es nicht so, dass es seit 2022 einen staatlichen Zuschuss zu dem Eigenanteil der Pflegekosten gibt, der bei vollstationärer Pflege in den ersten drei Jahren der Pflege von anfangs 5% auf nach drei Jahren in Pflege 70% anwächst? Problem ist: der zu zahlende Eigenanteil ist bei dem Pflegeheim in dieser Zeit mehrfach angehoben worden, statt dass er in irgendeiner Form gesunken wäre, es wird scheinbar nichts weitergegeben, sondern noch weiter erhöht. Kann das sein?

Aktuell ist der seitens des Leistungsempfängers zu zahlende Eigenanteil für die Pflege bei ca 1.930€, soll aber zum 1.1.24 noch einmal um ca. 170€ auf 2.100€ angehoben werden.

Die Frage, die ich mir stelle: Wenn der Eigenanteil nach über drei Jahren mit 70% (bzw. sogar 75% ab 2024) staatlich bezuschusst wird und trotzdem noch bei 2.100€ liegt, müssten dann nicht die Gesamtkosten des Eigenanteils entweder 7.000€ betragen (2.100 : 30 x 100) oder der zu zahlende Eigenanteil deutlich niedriger liegen? Zuzüglich kommen ja noch die 2.200€ von der Pflegekasse für Pflegestufe 5 und Verhinderungspflege dazu, die auch noch abgerechnet wird (bei betreutem Wohnen?), gesamt also knapp 10.000€, pro Monat, zuzüglich Verpflegung und Unterkunft.

Wie kann das sein, läuft da was schief, habe ich einen Denkfehler drin oder was? Wer kann mir da auf die Sprünge helfen? Vielen Dank…

2) Ist es rechtens, dass eine Einrichtung für betreutes Wohnen einen Antrag auf Verhinderungspflege stellt? Ist das nicht eher dafür gedacht, wenn man zu Hause pflegt und für einen Zeitraum nicht selbst pflegen kann?

pflege, Pflegekasse, Pflegekosten, Zuschüsse, Eigenanteil

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