Wie muss ich die Einnahmen durch Verkauf von digitalen Produkten über ein US-Unternehmen angeben?
Meine Frage bezieht sich auf die Einkünfte, die ich erziehlt habe durch den Verkauf von digitalen Produkten über ein US-Unternehmen (Reddit). Von mir wurden Artworks erstellt, die in durch ein Shopsystem von der US Firma verkauft wurden. Ich bekomme die Erlöse (ca. 75%) über einen Zahlungsanbieter (Stripe) überwiesen. Leider erhalte ich werder von der verkaufenden Firma noch dem Zahlungsanbieter eine Abrechnung.
Ich bin als selbstständiger freiberuflicher Grafiker beim Finanzamt gemeldet und verdiene so meinen Hauptlebensunterhalt.
Meine erste Frage bezieht sich auf die Umsatzsteuervoranmeldung. Da ich selbst keine Möglichkeit habe Umsatzsteuer zu verlangen, würde ich die erziehlten Umsätze in Feld 48 "Steuerfreie Umsätze ohne Vorsteuerabzug" eintragen. Ist das richtig?
Meine zweite Frage bezieht sich auf die Einkommensteuererklärung. In welchem Formular muss ich die Einnahmen deklarieren? Am besten zuzuordnen wäre es meiner Meinung nach den sonstigen Einkünften nach § 22.
Ich habe von Stripe zwei Steuerformulare erhalten: "W-8/W-9" und "1099" die angeblich wichtig für meine Steuersache wären. Was muss ich damit machen?
Kennen sich Steuerberater in der Regel mit so etwas aus oder ist das ein Spezialfall?
Danke für die Hilfe!
1 Antwort
Da ich selbst keine Möglichkeit habe Umsatzsteuer zu verlangen, würde ich die erziehlten Umsätze in Feld 48 "Steuerfreie Umsätze ohne Vorsteuerabzug" eintragen. Ist das richtig?
falsch.
Ohne Umsatzsteuer ist richtig, aber warum ohne Vorsteuerabzug? Umsätze mit dem Ausland sind keine sogenannten "Ausschlussumsätze" die zum Ausschluss des Vorsteuerabzugs führen.
Die Umsätze wären normal umsatzsteuerpflichtig, wenn sie für einen Deutsches Unternehmen ausgeführt würden. Aber nach der Fiktion über den Ort der Ausführung (USA) sind sie nicht steuerbar.
Meine zweite Frage bezieht sich auf die Einkommensteuererklärung. In welchem Formular muss ich die Einnahmen deklarieren?
Anlage "EÜR" ist richtiger.
Am besten zuzuordnen wäre es meiner Meinung nach den sonstigen Einkünften nach § 22.
"Artworks" klingt nach Kunst. Wenn es so etwas ist wie Bilder, Logos entwerfen, Designs, entstehen daraus für Dich Urheberrechte. Damit ist es Kunst und steuerlich freiberufliche Einkünfte gem. § 18 EStG.
Ich habe von Stripe zwei Steuerformulare erhalten: "W-8/W-9" und "1099" die angeblich wichtig für meine Steuersache wären. Was muss ich damit machen?
Ausfüllen. Außerdem solltest Du eine USt-ID beantragen.
Kennen sich Steuerberater in der Regel mit so etwas aus oder ist das ein Spezialfall?
Na ja, vermutlich nicht alle Kollegen in Deutschland, aber allein hier im Forum sind mindestens 3-5 von dem Format unterwegs.
Auf Dörfern findet man eher Leute, die sich gut mit Landwirtschaft auskennen, die sind in Großstädten selten.
Aber wer Mandanten hat die freiberuflich Leistungen im Internet anbieten kennen sich schon aus damit.