Wertermittlung einer Grundstückseinfahrt mit Wegerecht?
Wie ermittelt man den Wert? Wir wollen eine Doppelhaushälfte kaufen. Das Grundstück ist 400 qm groß, davon entfallen 50 qm auf eine realgeteilte Einfahrt mit Wege und Fahrtrecht. Bei der Wertermittlung des Grundstücks wurde für die Einfahrt der gleiche Bodentichtwert verwendet wie für das restliche Grundstück Das ist aber doch nicht richtig, oder? Für die 50qm wird doch vom Bodenrichtwert ein Abzug vorgenommen, wie hoch ist dieser %ual?
4 Antworten
Wenn ich deine Frage richtig verstehe, willst du das eingetragene Wegerecht als Argument verwenden, um den Verkaufspreis für das Grundstück runterzuhandeln.
Letztendlich stellen sich wohl eher verhandlungstaktische Fragen:
Wie gut ist dein bisheriges Angebot?
Bis du in einer guten Position den Kaufpreis runterzuhandeln? (Bzw.: Wie sehr willst du den Zuschlag bekommen?)
Ist das Wegerecht vielleicht bereits eingepreist?
Als Verkäufer würde ich mich nur auf diese Verhandlung einlassen, wenn ich entweder schnell verkaufen möchte, oder wenn der Angebotspreis taktisch höher angesetzt war als marktüblich. Oder wenn diese Baulast als Überraschung erst sehr spät in der Verkauf-/Kaufanbahnung bekannt würde. Bei einer Doppelhaushälfte ist es aber von von Anfang an klar, dass es solche gegenseitigen Baulasten gibt, das scheidet daher aus.
Eine Regel, die dir sagt "bei eingetragenem Wegerecht sind X Prozent des Flächenwerts abzuziehen" kenne ich nicht.
Wie sich das Wegerecht auf den Grundstückswert auswirkt, ermittelt bei Bedarf ein Gutachter.https://www.heid-immobilienbewertung.de/ratgeber/wegerecht/
Nichts. Ist doch dein Grund.
Bodenrichtwert hat eh wenig mit dem Wert einer Immobilie zu tun.
Verstehe nur "Bahnhof"
Was und wieso willst Du was abziehen, wovon?