Wer zahlt Notar kosten bei Grundbuchaustrag?
Hallöchen 😊
Eine kurze Beschreibung zu meiner Frage.
Es geht um ein gemeinsames Haus, ein gemeinsamer Kredit läuft auch noch. Die Ex-Freundin und die Kids leben in dem Haus, der Ex-Freund nicht. Anfang letzten Jahres wurde beim Notar ein Entwurf erstellt wo der Mann aus dem Grundbuch ausgetragen werden soll. Seitdem ist auch nichts mehr passiert und nun möchte die Frau das der Mann einen Termin bei dem Notar macht um die Grundbuch Austragung und den Entwurf erneuern zu lassen. Zahlt dann der den Termin der ihn gemacht hat oder der der im Haus wohnen bleibt? Und wer zahlt eine Änderung im Entwurf? Vilt kennt sich ja jemand aus und kann weiterhelfen. Vielen Dank im voraus 😊
3 Antworten
Der neue Eigentümer seines Anteils, also die Frau. Und dann fällt für den neu erworbenen Anteil Grunderwerbssteuer an, den auch die Frau zahlt.
Ich würde sagen der Nutznießer zahlt den Notar, also die Ex-Freundin. Wenn ihr nicht verheiratet seid könnte auch noch Grunderwerbssteuer bzw. Schenkungssteuer etc. fällig werden, die dann ebenfalls durch die Ex-Freundin zu begleichen sind.
Das ist reine Vereinbarungssache, wer die Kosten trägt und sollte im Vertrag geregelt bzw. in den Vertrag mit aufgenommen werden.
Warum eigentlich den Entwurf erneuern?
Kommt der Vertrag zu Stande, werden die Kosten für den Entwurf angerechnet. Kommt der nicht zu Stande, dann zahlt der, der den Entwurf beauftragt hat.