Was bedeutet "pro rata temporis" bei einem Weiterbildungsvertrag?
Ich musste mich für 5 verschiedene Kurse für zwei Jahre verpflichten. Nun hege ich den Betrieb zu verlassen, da das Verhältnis kaputt ist mit dem Arbeitgeber. In meinem Vertrag steht, dass wenn ich vor Ablauf der Verpflichtung also vor diesen zwei Jahren kündige, eine Rückzahlung pro rata temporis leisten muss, weiteres ist nicht geregelt. Nun habe ich die Frage ob ich den gesamten Restbetrag dem Arbeitgeber bei meinem Austritt ( Kündigungsfrist von 3 Monaten) zurück zahlen muss oder auch eine Ratenzahlung vereinbart werden könnte? Im Netz werde ich nicht besonders schlau...Wäre dankbar, wenn jemand Licht ins dunkle bringen könnte.
2 Antworten
Bedeutet, dass Du, wenn Du innerhalb dieser 2 Jahre kündigst, nur anteilig an den Kosten beteiligt wirst.
Beispiel:
Gesamtkosten 3000 Euro
Du scheidest innerhalb der 2 Jahre nach bereits 1 Jahr durch eine Eigenkündigung aus.
Also 50% der 3000 Euro fallen weg, 1500 Euro werden dir berechnet.
Ratenzahlung
Der AG wird über Deine Kündigung vermutlich nicht begeistert sein.
Das erschwert dann natürlich die Verhandlung über eine Ratenzahlung. Soweit mir bekannt ist, ist der AG hierzu rechtlich nicht verpflichtet.
Dass Du X/24 der Lehrgangskosten zurückzahlen musst, wegen der Rückzahlungsklausel, ist klar (das X steht für die monate von der 2 Jahren, die Du früher auscheidest.
Die fRage mit der Ratenzahlung ist reine Vereinbarungssache. Keine einfache Verhandlung.