Verstorben und offenen Kredit mit 2 Krediitnehmer

1 Antwort

  1. Die Erben müssen den Kredit der Erblasserin tilgen. Haben sie ja auch gemacht.

  2. Es wäre aber ggf. zu klären, was mit den 61.000,- gemacht wurde. Wenn nicht die Erblasserin, sondern der Kreditnehmer 2, das Geld, oder einen Teil bekommen hat, wäre zu klären, ob das auf seinen Erbteil anzurechnen gewesen wäre.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Früher Revisionsleiter einer Privatbank