Verjährung Schwarzarbeit?

1 Antwort

Bei Arbeitnehmern ist es eine ORdnungswidrigkeit und verjährt allerspätestens nach 3 Jahren, die meisten Fälle aber vermutlich schon nach 6 Monaten.

Problmatisch kann es ggf. werden wenn Steuern hinterzogen wurden, dann kann es nach den Vorschriften gehen und dann sind wir bei 10 Jahren.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr.iur./Steuerberaterprüfung