Überbrückung von ALG II in Erwerbsminderungsrente?
Ich habe im ab Januar 2018 teilweise Erwerbsminderungsrente erhalten. Der Bescheid kam erst Anfang Mai. Die Nachzahlung wurde mit dem Jobcenter verrechnet. Die Rentenhöhe ab Juni beträgt 278 € netto und wird im Gegensatz zu Hartz IV rückwirkend gezahlt. Wovon soll ich im Juni leben und Miete zahlen? Bekomme ich weiterhin Hartz IV oder Grundsicherung. Beim Sozialamt muss ich das als Darlehen wieder zurückzahlen? Ab Juli bekomme ich volle Erwerbsminderungs-rente 575 € , auch wieder rückwirkend und das Spiel beginnt von vorn, weil ich ja fast 2 Monate überbrücken muss. Ab August dann zur Rente die Grundsicherung. Muss ich das Darlehen zurückzahlen?
1 Antwort
Leider macht man bei der Umstellung auf Rente ein Minus. Du mußt für Juni ein Darlehen von 278,-€ beantragen und für Juli die weiteren 300,-€.
Das Darlehen ist dann in Raten rückzuzahlen bzw. wird einbehalten. Ich glaube mit einer Ratenhöhe von 10% des Regelsatzes, also ca. 40,-€, müßte sich das jobcenter zufriedengeben.