Teilzeitstudium neben dem Beruf Werbungskosten oder Sonderausgaben?
Ich habe vor zwei Jahren eine Berufsausbildung absolviert und arbeite seitdem auch in diesem Beruf.
Im Herbst möchte ich eine Teilzeitstudium neben dem Beruf beginnen. Das Studium geht fachlich in die gleiche Richtung, ist aber nicht vom Arbeitgegeber gefordert worden und wird auch nicht unterstützt.
Nach aktueller Gesetzgebung könnte ich die Kosten für das Studium wohl als Werbungskosten angeben (jedenfalls gilt das für ein berufsbegleitendes Studium, worunter mein Teilzeitstudium fallen dürfte). Allerdings möchte ich die Kosten lieber als Sonderausgaben angeben.
Meine Frage nun: MUSS ich die Kosten als Werbungskosten angeben oder kann ich sie auch als Sonderausgaben angeben?
2 Antworten
Hallo, schaust Du hier :
Unter Absatz : Sonderausgaben oder Werbungskosten für Studenten
http://taxdocs.de/2013/04/student-werbungskosten-sonderausgaben-was-ist-steuerlich-absetzbar/
Gruß ! K.
Hi orgonS, also ich bin nicht vom Fach aber :
In dem von mir angezeigten Link heißt es : " Wenn der Student mit dem Studium seine Erstausbildung abschließen will, dann kommt prinzipiell nur ein Sonderausgabenausgabenabzug in Frage." ...........
So wie ich Dich verstanden habe ist es ein Studium, welches auf die erste Berufsausbildung aufbaut, sie quasi komplettiert.
Dürfte also machbar sein. Wenn Du ganz sicher gehen willst, warte bis morgen.
Hier sind so einige Fachleute unterwegs, die in Sachen Steuer definitiv helfen können. Sind scheinbar alle gerade nicht an Bord, schade ! Gruß ! K.
Man kann sich nicht aussuchen, ob bestimmte Ausgaben Sonderausgaben oder Werbungskosten sind. Es gibt dafür gesetzliche Definitionen (Werbungskosten: § 9 Abs. 1 EStG; Sonderausgaben: §§ 10 ff. EStG). Entweder erfüllt die jeweilige Ausgabe eine dieser Definitionen, oder sie erfüllt sie nicht. Und wenn es sie erfüllt, kann es nicht gleichzeitig auch die andere erfüllen, weil Werbungskosten für dieselben Aufwendungen Sonderausgaben ausschließen und umgekehrt.
Die Frage muss also lauten: Wenn du der Meinung bist, dass es sich um Sonderausgaben handele - warum?
Und dazu solltest du in § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG und die dazu ergangene Rechtsprechung schauen und dementsprechend deine Auffassung begründen.
Dankeschön.
Mir ist das im Prinzip schon klar. Und wie gesagt könnte ich es als Werbungskosten geltend machen. Dem stehen nur zwei Gründe entgegen:
ich würde nicht oder nur wenig über den Werbungskostenpauschbetrag kommen (bei Sonderausgaben ist der Pauschbetrag wesentlich geringer)
das Verfahren, um die Kosten als Werbungskosten geltend zu machen, scheint mir wesentlich komplizierter und aufwendiger zu sein, zumal ich meine Berufsausbildung belegen und nachweisen muss, dass das Studium auf meinen Beruf aufbaut. Zudem gilt wohl folgendes: https://www.smartsteuer.de/portal/lexikon/F/Fortbildungskosten.html#D063035000008
Die Angabe als Sonderausgaben scheint mit daher wesentlich einfacher und unkomplizierter. Nur: Geht das denn?