Stadt will Bestattungskosten von mir, aber Fiskus hat geerbt?
Hallo,
wie ist die Rechtslage, wenn ich als einziger Erbe und Unterhaltspflichtiger das Erbe ausgeschlagen habe und nun einen Zahlungsbescheid der Stadt für die Bestattungskosten erhalte?
Bestattungskosten müssen doch zuerst vom Erben getragen werden (in diesem Fall der Fiskus) und nur wenn das Erbe nicht ausreicht, ist der Unterhaltspflichtige zur Zahlung verpflichtet.
Kann ich die Zahlung mit dem Hinweis verweigern, dass sich die Stadt das Geld vom Fiskus als einzigen Erben holen soll? Oder darf sich die Stadt die Reihenfolge beliebig aussuchen und ich reiche dann die bezahlte Rechnung an den Fiskus weiter?
Und was ist, wenn ich im Ausland lebe und der Zahlungsbescheid a) nicht wirksam zugestellt wurde bzw. b) wirksam zugestellt wurde?
1 Antwort
Wenn Personen das Erbe ausschlagen, sind die Beerdigungskosten also nicht automatisch auch davon berührt. Die Pflicht, die Kosten zu tragen, geht auf folgende Personen über:
- Sind andere Erben vorhanden, müssen diese die Beerdigungskosten tragen.
- Sind keine anderen Erben vorhanden bzw. sind diese nicht zahlungsfähig, müssen die Angehörigen des Verstorbenen eintreten – entsprechend der Unterhaltsrangfolge.
- Sind weder (zahlungsfähige) Erben noch (zahlungsfähige) Angehörige vorhanden, trägt in letzter Konsequenz die Gemeinde die Beerdigungskosten – entweder aus dem Nachlass beglichen oder darüber hinausgehend (Sozialbestattung)."
Quelle: Erbe ausschlagen: Wer trägt Beerdigungskosten? - Anwalt.org
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