Rückzahlung von Leistungen vom Sozialamt
Die Arbeit meiner Freundin wurde beim Sozialamt nicht gemeldet. Währenddessen haben ihre Eltern Leistungen vom Sozialamt empfangen. Beide arbeitslos.
Nun hat sie einen Brief erhalten, indem sie Stellung über die letzten beiden Arbeitsjahre nehmen muss. Dabei hatte sie vom 400 Euro Job zum Teilzeitjob zum 400 Euro Job gewechselt und ist jetzt noch tätig.
Jetzt werden die Leistungen mit Sicherheit zurückgefordert. Die Höhe ist aber noch nicht festgelegt und jetzt schiebt sie Panik, dass sie die Beträge nicht zurückzahlen kann mit ihrem 400 Euro Job.
Ist es möglich, dass sie die Leistungen in Raten zurückzahlt, egal wie hoch der Betrag ist? Wie lange hat man Zeit für eine Rückzahlung? Kann man das aushandeln?
2 Antworten
Das ist denkbar ungünstig, da jedoch die Eltern die Leistungsempfänger damals waren, dürfte sich das Sozialamt erst mal an selbige wenden.
Deine Freundin erhielt einen Brief zur Stellungnahme, da ihre Tätigkeit ja Grund für diese Überprüfung ist. Ich nehe an, daß in dem Brief erst mal Daten angefordert wurden, jedoch keine Forderung gestellt wird.
Jetzt würde ich erst mal abwarten, gegen wen überhaupt welche Forderung gestellt wird. Dann kann man prüfen, ob das realistisch machbar ist oder ob man hier eine Ratenzahlung etc. vereinbaren muss. In diesem Fall wäre mit dem Sozialamt zu reden, wie eine sinnvolle Vorgehensweise aussieht, denn es ist auch klar, daß Rückzahlungen nicht das Existenzminimum gefährden dürfen.
Idealerweise würde das geklärt, bevor sie volljährig ist.
Dabei muss ich noch ergänzen, dass sie kein ALG bezieht, da sie noch Schülerin ist.