Nachholen der Arbeitszeit oder Urlaub bei unverschuldetem Arbeitsausfall wg. EDV Ausfall?

3 Antworten

Auch bei Störungen des Betriebsablaufes, die durch technische oder wirtschaftliche Probleme bedingt sind, hast Du Anspruch auf Vergütung. Diese Probleme sind nämlich die Probleme des Arbeitgebers.

Kann also zum Beispiel deshalb nicht gearbeitet werden, weil es eine EDV-Problem gibt oder die Telefonanlage nicht funktioniert (technisches Problem), dann muß der Arbeitgeber eben zusehen, wie er Dich sinnvoll beschäftigt.

Das Risiko, daß ihm das nicht gelingt, muß er tragen. Juristisch formuliert: Das Betriebsrisiko und das Wirtschaftsrisiko trägt der Arbeitgeber.


Er kann Dich bitten, an diesem Tag nicht zu kommen und die Zeit zu einem anderen Zeitpunkt nachzuholen. Verlangen kann er es aber nicht!