Muss ein Wahlhelfer seine finanzielle Entschädigung versteuern?
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Wenn ein Wahlhelfer für seine Arbeit am Wahlsonntag 60 Euro erhält, muss er diesen Betrag bei der Steuererklärung angeben?
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Und können die gefahrenen Kilometer zum Wahllokal (1x morgens, 1x nachmittags) als Ausgaben eingetragen werden?
2 Antworten
![](https://images.finanzfrage.net/media/user/Gaenseliesel/1701262599660_nmmslarge__0_106_571_571_66f0279da8951e5d6a8047816330f75b.jpg?v=1701262600000)
Hallo,
Diese finanzielle Entschädigung ist ein ehrenamtliche Tätigkeit - und bei Wahlhelfern nennt sich diese "Aufwandsentschädigung ".
Darin sind alle deine Kosten abgedeckt (oder auch nicht ) ;-) Die Aufwandsentschädigung gehört auch nicht in die Einkommensteuererklärung ! K.
![](https://images.finanzfrage.net/media/user/Gaenseliesel/1701262599660_nmmslarge__0_106_571_571_66f0279da8951e5d6a8047816330f75b.jpg?v=1701262600000)
es gibt sie doch noch, nette, sich bedankende Fragesteller !!!
Gern geschehen @haggis ! Gruß ! K.
![](https://images.finanzfrage.net/media/user/Primus/1505495624338_nmmslarge__2_2_432_432_18baa8fe99cc575c0b481212fcf61953.jpg?v=1505495624000)
Nein, das sogenannte Erfrischungsgeld ;-)) ist steuerfrei.
.Das wäre ja noch schöner!
Das bisschen Geld für so viele Stunden ist eine steuerfreie Aufwandsentschädigung, in der allerdings auch das Fahrgeld mit abgegolten ist.
![](https://images.finanzfrage.net/media/default/user/8_nmmslarge.png?v=1551279255000)
Danke sehr! :-)