Mietvertrag mit Mindestmietdauer gültig? Kein Recht auf vorzeitige Kündigung?

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Hier fand ich einen Hinweis:

"Vorzeitige Kündigung

In bestimmten Fällen muss der Vermieter allerdings zulassen, dass der Mieter den Vertrag vorzeitig beendet. Die Voraussetzungen sind im einzelnen umstritten. Jedenfalls muss das Interesse des Mieters an der Aufhebung des Vertrages dasjenige des Vermieters am Weiterbestehen ganz erheblich übersteigen. Dies soll nach einem Rechtsentscheid des OLG Karlsruhe beispielsweise bei schwerer Krankheit, beruflich bedingtem Ortswechsel oder bei wesentlicher Vergrößerung der Familie gegeben sein. (AZ: 3 Re-Miet 2/81)

Außerdem muss der Mieter dem Vermieter einen zumutbaren Nachmieter stellen. Den muss aber der Vermieter nicht akzeptieren. Auch wenn dies immer wieder behauptet wird - es reicht nicht, einfach drei mögliche Nachmieter vorzuschlagen. Für eine vorzeitige Beendigung des Mietverhältnisses ist das nicht ausreichend."

Quelle: http://www.mieter-themen.de/article1432.html

Da die zusätzliche finanzielle Belastung bei Euch vergleichsweise ähnlich "normal" wie das Scheitern einer Ehe ist, dürfte kein außerordentlicher Kündigungsgrund vorliegen.

Wir haben in deutschland vertragsfreiheit, also kann man auch eine Mindestmietdauer festlegen.

Trotzdem würde ich mal unter Nennung des Grundes mit dem Vermieter reden. Vermutlich wird er, insbesondere wenn ihm ein Nachmieter gestellt wird zustimmen, bevor er evtl. in absehbarer Zeit die Miete nicht mehr bekommt.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.