Kürzung Erwerbsminderungsrente
Hallo, bekomme ab Dezember Erwerbsminderungsrente. Bekomme auch noch Leistungen von meiner Betriebsrente. Muss ich das melden und wird meine EM Rente dadurch gekürzt ?
LG
3 Antworten
![](https://images.finanzfrage.net/media/default/user/8_nmmslarge.png?v=1551279255000)
Eine Betriebsrente stellt keinen Hinzuverdienst nach § 96a SGB VI dar. Eine Anrechnung der Betriebsrente auf eine Rente wegen Erwerbsminderung erfolgt daher nicht.
![](https://images.finanzfrage.net/media/user/Primus/1505495624338_nmmslarge__2_2_432_432_18baa8fe99cc575c0b481212fcf61953.jpg?v=1505495624000)
Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.
Wären Deine Befürchtungen berechtigt, gäbe es bald kein Interesse mehr an privater Altersversorgung.
![](https://images.finanzfrage.net/media/user/hubkon/1444751018_nmmslarge.jpg?v=1444751018000)
Hallo shrek,
Sie schreiben:
bekomme ab Dezember Erwerbsminderungsrente. Bekomme auch noch Leistungen von meiner Betriebsrente. Muss ich das melden und wird meine EM Rente dadurch gekürzt<
Antwort:
In Ihrem Rentenbewillungsbescheid können Sie entnehmen, daß jede Änderung in den persönlichen Verhältnissen unverzüglich bei der zuständigen DRV-Rentenanstalt angezeigt werden muß!
Unter folgendem Link des Bmas finden Sie auf Seite 23 eine Übersicht, welche Einkommensarten rentenschädlich bzw. rentenunschädlich sind:
google>>
bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Publikationen/a261-erwerbsminderungsrente-767.pdf?__blob=publicationFile
Im Zweifelsfall haben Sie zudem jederzeit die Möglichkeit, sich bei Ihrer zuständigen DRV-Rentenanstalt entsprechend beraten zu lassen!
Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit
Konrad
![](https://images.finanzfrage.net/media/default/user/8_nmmslarge.png?v=1551279255000)
Vielen Dank Konrad ihnen auch alles Gute und vor allem Gesundheit .
Hallo ,
muß ich das dem Rentenversicherungsträger melden ?
LG