Kommen Diebe davon aufgrund der Verjährungsfrist?
Ein Dieb stiehlt einen teuren Gegenstand aus einem Museum. Sagen wir mal als Strafbestand: Den besonders schweren Fall des Diebstahls was bedeutet das die Verjährungsfrist bei 10 Jahren liegt.
Der Dieb verkauft den Gegenstand nach 15 Jahren auf einer Auktion, für was kann er dann noch belangt werden? Den Diebstahl ja nicht mehr oder?
1 Antwort
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Herausgabe-Anspruch verjährt nach 30 Jahren
Konkret geht es um die zuletzt 1993 vom Landgericht München bestätigte Annahme, dass bei „abhandengekommenen Sachen“ nach 30 Jahren der Eigentümer-Herausgabeanspruch desjenigen verjährt, dem die Sachen abhandengekommen sind, wenn sie denn „gutgläubig erworben wurden“.17.12.2019
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