Können Buchungen nachgeholt werden?
Ich habe eine Tankrechnung von vor 2 Monaten gefunden. Die Umsatzsteuervoranmeldung ist monatlich. Kann ich diese Rechnung nachträglich 2 Monate später buchen ohne die Umsatzsteuervoranmeldung berichtigen zu müssen?
2 Antworten
![](https://images.finanzfrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279255000)
Ich würde das einfach machen. Wen sollte das interessieren und wer sollte das bemerken? Du bekommst nun halt die 10,-€ Vorsteuer zwei Monate später angerechnet, das ist weder überhaupt relevant noch zu Deinem Vorteil.
Man kann auch noch in der Umsatzsteuererklärung angeben.
![](https://images.finanzfrage.net/media/user/wfwbinder/1470055870007_nmmslarge__107_24_509_509_4fecf65d59e9511fcc0019d694cf5530.jpg?v=1470055872000)
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Steuern
Kein Problem,dann buchen, wenn sie Quittung verfügbar ist. Wäre auch noch zum Jahresende möglich.
Nur im falschen Jahr ist nicht zulässig.
Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986