Kann mich mein Arbeitgeber mit 63 1/2 Jahren in Rente schicken?
Ich bin 58 Jahre alt und habe eine Behinderung von 80 % und kann mit 63 Jahren und 6 Monate ohne Abzüge in Rente gehen. Meine Frage ist nun ob mich mein Arbeitgeber mit 63 1/2 in Rente schicken kann oder ob ich Anspruch auf meinen Arbeitsplatz bis 65 1/2 Jahre habe. Meine ganzen Versicherungen u. s. w. laufen bis ich 65 Jahre bin.
2 Antworten
Niemand kann dich "in Rente" schicken, denn den Rentenantrag stellst du und nicht dein Arbeitgeber.
Schau dir deinen Arbeitsvertrag an, da kannst du sehen, ob er eine Altersbegrenzung hat oder nicht.
Diese Frage solltest du mit jemandem besprechen, der sich im Arbeitsrecht auskennt.
Selbst wenn dir gekündigt wird, kann dich niemand daran hindern, dich noch arbeitslos zu melden.
Jede Rente, auch die Regelaltersrente für gesetzlich Versicherte muss vom Empfänger spätestens 3 Monate vor der Erstauszahlung bei der DRV beantragt werden. Der vorzeitige Rentenbeginn für besonders langjährig Versicherte wäre mit 63 Jahren für Dein Jahrgang nur nach Altersteilzeit oder Arbeitslosigkeit möglich jedoch mit entsprechenden Abschlägen von 0,3 % pro Monat früheren Renteneintritt, würde für 2 Jahre also 7,2 % Abschlag bedeuten.