kann ich AL I überspringen und sofort AL II beantragen?
wenn ich arbeitslos würde und mir z. B. ein Arbeitslosengeld in Höhe von -sagen wir mal - 680,-- Euro zustände, nach Ablauf der mir zustehenden Laufzeit ginge ich dann in Harz IV über und würde lt. Berechnung von 345,-- plus Miete plus Strom etc. ein Geld von 800.-- bekommen, könnte ich dann AL I überspringen und sofort AL II beantragen?
Schöne Grüße
PN1551
1 Antwort
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Nein, aber durch ALG II das ALG I aufstocken lassen, bzw. erstmal wohngeld beantragen. Evtl. sind ja 680 Euro ALG I udn Wohngeld mehr als das ALG II.
ALG I kann nciht übersprongen werden. Es ist eine Versicherungsleistung. ALG II ist dagegen eine vom Bund getragene Transferleistung.