Ist ein Gutachter in der Beweispflicht?
Ich fahre unfallfrei einen Honda, den ich vor 20 Jahren gekauft habe. Ich bin wenig gefahren und das Auto hatte bis auf den Auspuff keine nennenswerten Schäden. Ein Transporter ist jetzt rückwärts auf mein stehendes Auto gefahren. Stoßstange und ein Scheinwerfer sind kaputt.
Nun hat der Gutachter der Versicherung in seinem Bericht mehrere unwahre Behauptungen aufgestellt.
- Er beschrieb meine Stoßstange als einen unreparierten Schaden. Ich hatte starke Abschürfungen an meiner Stoßstange, die einige Wochen vorher repariert wurden.Durch den Auffahrunfall ist das Gespachtelte wieder aufgeplatzt.
- Er behauptete anhand von Farbdichtemessung, die Fahrerseite wäre neu lackiert worden und es hätte “definitiv” einen Unfallschaden gegeben.
Ich habe einen Widerspruch eingereicht, denn das ist eine glatte Lüge. Bei der Farbdichtemessung hat er mir gesagt, die eine Seite des Autos hätte über 200 Mikrometer und die anderen Teile nur 150. So wie ich mich erkundigt habe, ist das noch im Normalbereich.
Meine Frage ist, wie verhält sich das mit der Farbdichte. 2. Ein Unfall muss doch auch bewiesen werden. Wie kann ich mich wehren, denn anscheinend ist die Behauptung eines angeblichen Unfalls wichtig, um mein Auto zu einem wertlosen Schrottauto zu machen.
1 Antwort
Was sagt Dein Anwalt dazu!?!
Schon gewusst:
Bist Du unverschuldet in einem Verkehrsunfall verwickelt, hat die gegnerische Kfz- Versicherung auch die Anwaltskosten zu übernehmen.
Also suche dir einen Anwalt und mache einen Termin!!!
Verstehst Du nicht?
Ab zum Anwalt, der kostet dich nichts!
Den bezahlt die Versicherung vom Unfallgegner, dabei geht es auch nicht darum, ob die das anerkannt haben oder nicht.
Ab zum Anwalt!
Danke, Deine Antwort war sehr hilfreich. Ich dachte einen Anwalt müsste ich selber bezahlen.
Ja die Versicherung hat den Unfall gleich anerkannt.