Ich habe 20 Jahre die Grundsteuer für ein Grundstück in Erbengemeinschaft bezahlt, die ich jetzt anteilig zurückfordern möchte. Wann verjähren meine Ansprüche?
2 Antworten
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Dirki:
Du beabsichtigst, die von dir in den letzten 20 Jahren auch für die Miterben gezahlten Grundsteuern anteilig anzufordern. Demnach haben in dieser Zeit alle Miteigentümer auch die Vorteile der Immobilien-Nutzung gezogen.
Die allgemeine Verjährungsfrist beträgt drei Jahre (§ 195 BGB).
Macht jemand die Einrede der Verjährung geltend, bleibt noch die Möglichkeit der Reduzierung.
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Warum sollte dir jemand Grundsteuer zurückzahlen? Das Grundstück bestand doch offenbar.