Hartz 4 und Bundesfreiwilligendienst

2 Antworten

Dankeschön, also darf ich 175€ behalten und der Rest wird abgezogen? Verstehe ich das richtig?


Primus  20.06.2014, 21:24

So ist es.

Übrigens: Bei weiteren Nachfragen benutze besser die Funktion: Antwort kommentieren.

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Rachel 
Fragesteller
 23.06.2014, 01:23
@Primus

Ja, bin neu hier und habe das vorher nicht hinbekommen. Danke

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VirtualSelf  20.06.2014, 23:35

Nein.

Du hast 200€ pauschal frei.

§ 1 Abs. 7 Alg II-V

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finanzfrageTeam  30.06.2014, 07:51

Liebe Rachel,

bitte nutze in Zukunft die "Antwort kommentieren" Funktion um deine Anmerkungen zu machen. Dies dient der besseren Übersichtlichkeit.

Freundliche Grüße

Jürgen vom Finanzfrage.net Support

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Die ALG II Verordnung, für die das Bundesarbeitsministerium zuständig ist, hat zum 1. Januar 2012 festgeschrieben, dass für das Taschengeld von Hartz 4 Bufdis eine Freigrenze von 175 Euro besteht. Das gilt auch für Bufdis, die das FSJ absolvieren.

http://www.bundes-freiwilligendienst.de/hartz-iv-arbeitslosengeld-ii-sgb.html


VirtualSelf  20.06.2014, 23:33

Ist veraltetes Recht, das seit Januar 2013 nicht mehr gilt.

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