Frage zu Auskehrkonto?
Hallo
Meine Frage bezieht sich aufs pkonto . Ich verdiene mehr Geld als der pkonto Freibetrag. Wird dieses Geld im folgemonat vom auskehrkonto drauf geschlagen oder bleibt nur der freibetrag der pkonto Bescheinigung?
Ich habe verstanden das ich eine Erhöhung bei Gericht beantragen kann. Habe nicht ganz verstanden mit welchen Kosten das verbunden ist? Das ich es für jeden pfändungsbeschluss machen muss habe ich verstanden.
Vielleicht hilft nir jemand und klärt mich auf?
1 Antwort
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Bei uns gibt es zB kein Auskehrkonto. Beträge, die den Freibetrag übersteigen, werden für Verfügungen gesperrt und im Folgemonat an den Pfändungsgläubiger ausgekehrt.
oder bleibt nur der freibetrag der pkonto Bescheinigung?
Der Freibetrag, der durch eine P-Kontobescheinigung nachgewiesen wurde, gilt für alle Pfändungen.
Ich habe verstanden das ich eine Erhöhung bei Gericht beantragen kann
Insofern verstehe ich nicht, warum du über das Gericht den Betrag erhöhen lassen willst. Eine P-Kontobescheinigung ist doch schon ein Nachweis über die Erhöhung der Freibeträge, sonst braucht man diese sich doch gar nicht erst erstellen lassen.