EÜR Eingangsdatum der Einnahme?
Hallo bei der Erstellung der EÜR unter Anwendung der Kleinunternehmerregelung gilt ja das Zu- oder Abflussdatum der Zahlungen (Ist-Versteuerung).
Da ich einen Onlineshop und über diesen einen Zahlungsdienstleister nutze, der Einnahmen aus mehreren Verkäufen zeitverzögert auf mein Konto abbucht, gilt beim Ausfüllen der EÜR also trotzdem das Eingangsdatum auf meinem Konto?
1 Antwort
Es gilt das Datum an dem Du verfügen kannst.
Strenggemommen geht es um den Zahlungsdienstleister.
Wenn Du, wie ich z.B. bei Paypal ein Konto hast, dann können dort bEträge eingehen und die werden mir nicht zwingend auf mein Geschäftskonto ausgezahlt, sondern ich könnte damit auch selbst zahlen, z. b. bei eBay, oder Amazon.
Ich kann also verfügen, somit ist der Betrag im steuerlichen Sinne bereits zugeflossen, wenn er bei paypal ist, nicht er auf dem Bankkkonto.
Darüber verfügen kann ich in diesem Fall erst, wenn das Geld auf meinem Konto ist, dann nehme ich also das entsprechende Datum. Herzlichen Dank für Ihre Antwort!